Impressum

Hamburger-IT-Service Erik Reichhardt
Postanschrift:
Elbuferstraße 164
21395 Tespe

Nur nach Vereinbarung:
Gertrudenkirchhof 10
20095 Hamburg

Inhaber: Erik Reichhardt

+49151 400 81261

Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hamburger-IT-Service Erik Reichhardt beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Bild- & Mediennachweis

Auf dieser Website werden lizenzierte Bild- und Medieninhalte verwendet.

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Umsetzung


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Datenschutzerklärung

1. Allgemeine Hinweise

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unserer Website.

Der Schutz personenbezogener Daten hat für Hamburger-IT-Service Erik Reichhardt einen hohen Stellenwert. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung dieser Website, zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung unserer Leistungen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

Eine Nutzung unserer Website ist grundsätzlich ohne aktive Angabe personenbezogener Daten möglich. Wenn Sie jedoch besondere Funktionen unserer Website nutzen, beispielsweise ein Kontaktformular, eine direkte Kontaktaufnahme oder eingebundene Dienste, kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse oder technische Nutzungsdaten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) sowie der sonstigen jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die über diese Website verarbeiteten personenbezogenen Daten bestmöglich zu schützen. Dennoch können internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Sie können uns personenbezogene Daten daher auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch oder per E-Mail, übermitteln.

2. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist:

Hamburger-IT-Service
Erik Reichhardt
Elbuferstraße 164
21395 Tespe
Deutschland

Telefon: +49 151 40081261
E-Mail: reichhardt@hamburger-it-service.de

3. Aufruf der Website und Server-Logfiles

Beim Aufruf dieser Website werden durch den Webserver automatisch technische Daten verarbeitet, die für den Betrieb, die Sicherheit und die Auslieferung der Website erforderlich sind.

Hierzu können insbesondere folgende Daten gehören:

  • IP-Adresse des aufrufenden Systems
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • aufgerufene Seite oder Datei
  • Referrer-URL
  • verwendeter Browser
  • verwendetes Betriebssystem
  • HTTP-Statuscode
  • übertragene Datenmenge
  • Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems
  • technische Protokoll- und Sicherheitsinformationen

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um:

  • die Website korrekt bereitzustellen,
  • die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen,
  • technische Fehler zu erkennen und zu beheben,
  • Angriffe auf unsere Systeme zu erkennen und abzuwehren,
  • im Sicherheitsfall erforderliche Informationen zur Aufklärung bereitzustellen.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren, stabilen und funktionsfähigen Betrieb dieser Website sowie in der Abwehr von Angriffen auf unsere informationstechnischen Systeme.

Server-Logfiles werden nur so lange gespeichert, wie dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist, sofern keine längere Speicherung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten notwendig ist.

4. Cookies und vergleichbare Technologien

Diese Website kann Cookies und vergleichbare Technologien verwenden.

Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden können. Vergleichbare Technologien können dazu dienen, Informationen auf einem Endgerät zu speichern oder bereits gespeicherte Informationen auszulesen.

Einige Cookies und vergleichbare Technologien sind technisch erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Andere Cookies oder vergleichbare Technologien können zur Analyse, Statistik oder Optimierung der Website eingesetzt werden.

Technisch notwendige Cookies und vergleichbare Technologien werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie § 25 Abs. 2 TDDDG verarbeitet. Unser berechtigtes Interesse liegt im technisch sicheren und funktionalen Betrieb der Website.

Nicht notwendige Cookies und vergleichbare Technologien, insbesondere für Analyse- oder Statistikzwecke, werden nur verwendet, wenn Sie zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie § 25 Abs. 1 TDDDG.

Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder anpassen.

Sie können die Speicherung von Cookies außerdem durch entsprechende Einstellungen Ihres Browsers verhindern oder bereits gespeicherte Cookies löschen. Wenn Sie Cookies deaktivieren, können bestimmte Funktionen der Website möglicherweise eingeschränkt sein.

5. Kontaktaufnahme per Formular, E-Mail oder Telefon

Wenn Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Hierzu können insbesondere folgende Daten gehören:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Betreff
  • Nachrichteninhalt
  • Zeitpunkt der Anfrage
  • technische Übermittlungsdaten

Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Kommunikation mit Ihnen.

Soweit Ihre Anfrage auf den Abschluss oder die Durchführung eines Vertrags gerichtet ist, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

In allen übrigen Fällen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der sachgerechten Bearbeitung eingehender Anfragen und der Kommunikation mit Interessenten, Kunden und Geschäftspartnern.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Dokumentationsinteressen entgegenstehen.

6. Google Analytics

Diese Website kann Google Analytics verwenden, einen Webanalysedienst von Google.

Anbieter ist:

Google Ireland Limited
Gordon House
Barrow Street
Dublin 4
Irland

Google Analytics dient der Analyse der Nutzung unserer Website. Dadurch können wir nachvollziehen, wie Besucher unsere Website nutzen, welche Seiten aufgerufen werden und wie wir unsere Website technisch und inhaltlich verbessern können.

Dabei können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:

  • aufgerufene Seiten
  • Verweildauer
  • Interaktionen mit der Website
  • technische Geräte- und Browserinformationen
  • Referrer-Informationen
  • ungefähre Standortinformationen
  • Cookie- oder Gerätekennungen, sofern hierfür eine Einwilligung vorliegt

Google Analytics wird nur eingesetzt, soweit hierfür zuvor eine Einwilligung erteilt wurde.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie § 25 Abs. 1 TDDDG.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nach Angaben von Google protokolliert oder speichert Google Analytics 4 keine IP-Adressen von Nutzern aus der Europäischen Union. Dennoch können bei der Nutzung von Google Analytics personenbezogene oder nutzungsbezogene Daten verarbeitet und an Google übermittelt werden.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Daten an Google-Unternehmen oder Server außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden. Soweit Daten in Drittländer übertragen werden, erfolgt dies auf Grundlage der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Garantien.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Google finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.

7. Eingebettete externe Inhalte

Diese Website kann eingebettete externe Inhalte verwenden, beispielsweise Karten, Videos, externe Medieninhalte oder sonstige Inhalte von Drittanbietern.

Beim Laden solcher Inhalte können personenbezogene Daten an den jeweiligen Drittanbieter übertragen werden. Hierzu können insbesondere gehören:

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  • technische Nutzungsdaten

Einwilligungspflichtige externe Inhalte werden nur geladen, wenn Sie zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben oder den jeweiligen Inhalt aktiv freischalten.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie § 25 Abs. 1 TDDDG.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

8. Bewerbungen

Wenn Sie uns Bewerbungsunterlagen übermitteln, verarbeiten wir die darin enthaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie § 26 BDSG, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Wird kein Beschäftigungsverhältnis begründet, werden Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

Berechtigte Interessen können insbesondere Nachweis- und Verteidigungsinteressen im Zusammenhang mit gesetzlichen Ansprüchen sein.

9. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge eine Einwilligung einholen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Ist die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Ist die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

10. Berechtigte Interessen

Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, liegen unsere berechtigten Interessen insbesondere in:

  • dem sicheren und stabilen Betrieb dieser Website,
  • der Abwehr von Angriffen und Missbrauch,
  • der Bearbeitung eingehender Anfragen,
  • der Kommunikation mit Interessenten, Kunden und Geschäftspartnern,
  • der Dokumentation geschäftlicher Vorgänge,
  • der Durchführung unserer Geschäftstätigkeit.

11. Speicherdauer

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

Entfällt der Verarbeitungszweck oder läuft eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist ab, werden die personenbezogenen Daten gelöscht oder in der Verarbeitung eingeschränkt, sofern keine andere Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung besteht.

12. Empfänger personenbezogener Daten

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, zur Durchführung eines Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Wahrung berechtigter Interessen oder aufgrund Ihrer Einwilligung erforderlich ist.

Soweit wir Dienstleister einsetzen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern ein solcher erforderlich ist.

13. Ihre Rechte

Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen nach Art. 21 DSGVO
  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an uns wenden.

14. Widerruf einer Einwilligung

Soweit eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

15. Widerspruchsrecht

Soweit wir personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen.

Werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Direktwerbung verarbeitet, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke solcher Werbung einzulegen.

16. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt.

Zuständige Aufsichtsbehörde für Niedersachsen ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4500
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

17. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Bereitstellung personenbezogener Daten kann gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich sein.

Wenn Sie uns beispielsweise kontaktieren oder mit uns einen Vertrag schließen möchten, kann die Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten erforderlich sein. Ohne diese Daten können wir Ihre Anfrage möglicherweise nicht bearbeiten oder einen Vertrag nicht durchführen.

18. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

19. Aktualität dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung gilt ab Juni 2026.

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn sich rechtliche, technische oder organisatorische Änderungen ergeben.

Zentrale Telefonnummer

+4915140081261

E-Mail

reichhardt@hamburger-it-service.de

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hamburger IT-Service – Erik Reichhardt
AGB-Version 2.1 – ersetzt alle früheren Versionen
Stand: 24.03.2026


Abschnitt 1 – Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Hamburger IT-Service, einschließlich der Marke „Freunde der IT“, gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB; Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragssprache ist Deutsch. Nebenabreden bedürfen der Textform.

§ 2 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hamburg, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


Abschnitt 2 – Vertragsarten, Beauftragung, Mitwirkung

§ 3 Beauftragung und Leistungsarten

Leistungen gelten als beauftragt, wenn sie dokumentiert oder schriftlich bestätigt wurden. Support, Beratung und Fernwartung sind Dienstleistungen ohne Erfolgsgarantie. Werkverträge mit Erfolgspflicht bedürfen einer separaten Vereinbarung.

Der Anbieter schuldet ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Projektplan ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Darüber hinausgehende Maßnahmen, z. B. weitergehende Härtung, zusätzliche Backup-Stufen, erweiterte Segmentierung, Dokumentation oder Monitoring, werden nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart und vergütet werden.

Unentgeltlich oder außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erbrachte Unterstützungsleistungen, z. B. Kulanzleistungen, Hilfestellungen, Hinweise oder kleinere Anpassungen, begründen keinen Anspruch auf deren zukünftige Erbringung und erweitern den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht. Solche Leistungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 4 Werkvertragliche Leistungen

Werkvertragliche Leistungen mit Erfolgspflicht erfordern eine gesonderte Leistungsbeschreibung (Lasten-/Pflichtenheft) mit Erfolgs- und Abnahmekriterien. Ohne eine solche Vereinbarung gelten Leistungen als Dienstleistungen.

§ 5 Änderungen auf Kundenwunsch

Projektänderungen sind bei Zumutbarkeit und schriftlicher Vereinbarung möglich. Zusätzlicher Aufwand ist vergütungspflichtig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen, Zugänge, Rechte und Ressourcen bereit, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Reagiert der Kunde nicht innerhalb angemessener Fristen auf Rückfragen oder Mitwirkungsanforderungen, kann der Anbieter Leistungen verweigern, Termine verschieben oder den dadurch entstehenden Mehraufwand abrechnen.

§ 7 Mangelhafte Vorleistungen des Kunden

Der Anbieter haftet nicht für Mängel oder Verzögerungen, die auf fehlerhafter oder unzureichender Infrastruktur, z. B. instabile Server oder langsame Netzwerke, oder sonstigen Vorleistungen des Kunden beruhen. Mehraufwand durch Analyse oder Umgehung solcher Mängel ist gesondert zu vergüten.


Abschnitt 3 – Vergütung, Aufrechnung, Vor-Ort-Einsätze

§ 8 Vor-Ort-Service

Begonnene Stunden Vor-Ort-Leistung werden je angefangene 10 Minuten berechnet.

§ 9 Vergütung und Abrechnung

Preise werden individuell vereinbart. Abrechnung erfolgt pauschal, monatlich oder nach Aufwand. Zusatzkosten wie Reisezeiten, Feiertagszuschläge und Wartezeiten werden gesondert berechnet.

§ 10 Reisezeit und Spesenregelung

Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet. Reisekosten werden nach Beleg abgerechnet. Bei Nutzung privater Fahrzeuge wird eine Kilometerpauschale von 0,40 € / km erhoben.

§ 11 Notfall-Support

Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten, werktags 9:00–17:00 Uhr, können als Notfall-Support mit gesonderten Konditionen, z. B. erhöhtem Stundensatz oder Mindestabrechnung, angeboten werden. Diese bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

§ 12 Zahlungsziel und Verzug

Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40 €.

§ 13 Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen, z. B. Fernwartung, Monitoring oder Support, bis zur vollständigen Zahlung aussetzen, ohne dass hierin ein Vertragsbruch liegt.

§ 14 Eigentumsvorbehalt und digitale Nutzungsrechte

Alle gelieferten körperlichen Gegenstände, insbesondere Hardware, Datenträger und schriftliche Unterlagen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

An softwaregestützten Leistungen, Skripten, Modulen, Automatisierungen, Reports, Auswertungen, Konfigurationsbestandteilen und sonstigen digitalen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde ausschließlich Nutzungsrechte nach Maßgabe der §§ 16, 17, 17a und 17b dieser AGB.

Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, erfolgt kein Eigentums- oder dauerhafter Rechtsübergang an Skripten, Modulen, Automatisierungen, Auswertungslogiken, Reports, Konfigurationsbestandteilen oder sonstigen softwaregestützten Lösungen des Anbieters.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


Abschnitt 4 – Nutzungsrechte, Quellcode, Open Source

§ 16 Nutzungsrechte an Skripten, Modulen und softwaregestützten Leistungen

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, erhält der Kunde an Skripten, Modulen, Automatisierungen, Auswertungslogiken, Reports, Konfigurationsbestandteilen und sonstigen softwaregestützten Lösungen des Anbieters lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.

Das Nutzungsrecht ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck, den vereinbarten Leistungsumfang sowie die vereinbarte Organisationseinheit, Betriebsstätte oder IT-Umgebung des Kunden beschränkt.

Eine Nutzung für weitere Standorte, verbundene Unternehmen, Holdinggesellschaften, Schwesterunternehmen oder sonstige Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

Mit Beendigung des Vertrags, Wegfall der Vergütungsgrundlage oder Ende der aktiven Subscription endet das Nutzungsrecht automatisch, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 17 Bearbeitung, Herausgabe, Reverse Engineering

Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, Skripte, Module, Automatisierungen, Auswertungslogiken, Reports oder sonstige softwaregestützte Lösungen des Anbieters zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuentwickeln, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verleihen, zu unterlizenzieren oder sonst außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen.

Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, von Rohskripten, Entwicklungsständen, internen Konfigurationslogiken, Build- oder Automatisierungslogiken besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 17a Subscription-Leistungen, Module und Funktionsänderungen

Subscription-Leistungen umfassen die zeitlich befristete Bereitstellung und Nutzung der jeweils vereinbarten Skripte, Module, Automatisierungen, Reports, Auswertungslogiken und sonstigen softwaregestützten Funktionsbereiche einschließlich der im Vertrag beschriebenen Pflege, technischen Nachschärfung und Weiterentwicklung im vereinbarten Umfang.

Weitere Module, Konnektoren, Reports, Auswertungen, Prüfbereiche oder Funktionsbestandteile sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder dokumentiert beauftragt wurden.

Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Module, Konnektoren, Auswertungslogiken oder technische Komponenten weiterzuentwickeln, anzupassen oder durch funktional gleichwertige Komponenten zu ersetzen, soweit dadurch der vertraglich geschuldete Kernzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Mit Beendigung des Vertrags oder Ende der aktiven Subscription endet die Pflicht des Anbieters zur weiteren Bereitstellung der Subscription-Leistungen. Der Anbieter ist berechtigt, bereitgestellte Module, Zugänge, Reports, Automatisierungen und Auswertungsprozesse zu deaktivieren oder die weitere Nutzung zu unterbinden, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

Ein Anspruch auf dauerhafte Weiterverwendung, Herausgabe des Quellcodes, Überlassung der technischen Betriebslogik oder Übergabe eines unabhängig weiter betreibbaren Gesamtsystems besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 17b Nutzung im vereinbarten Scope

Die Nutzung der bereitgestellten Skripte, Module, Reports, Auswertungslogiken und sonstigen softwaregestützten Leistungen ist ausschließlich innerhalb des vertraglich vereinbarten Scopes zulässig.

Der Scope bestimmt sich nach Angebot, Leistungsbeschreibung, Projektplan, Dokumentation oder sonstiger schriftlicher Festlegung und kann sich insbesondere auf bestimmte Standorte, Mandanten, Systeme, Datenquellen, Benutzerkreise oder organisatorische Einheiten beschränken.

Eine Nutzung außerhalb dieses Scopes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 18 Open-Source-Software (OSS)

Wird Open-Source-Software eingesetzt, gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Der Anbieter berücksichtigt die einschlägigen Lizenzbedingungen im Rahmen seiner Leistungserbringung. Etwaige weitergehende Verpflichtungen aus diesen Lizenzen können auf den Kunden übergehen; der Kunde trägt hierfür die Verantwortung, soweit diese aus seiner eigenen Nutzung, Weiterverarbeitung oder Verteilung der Software resultieren.

§ 19 Source-Code-Escrow

Für individuell entwickelte, geschäftskritische Software kann auf Wunsch und Kosten des Kunden eine Quellcode-Hinterlegung (Escrow) bei einem neutralen Dritten vereinbart werden.


Abschnitt 5 – Nachweise, Abnahme, Nutzung

§ 20 Tätigkeitsnachweise

Protokolle, E-Mails oder Tickets gelten als Tätigkeitsnachweise. Sie gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, sofern dieser nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang in Textform begründete Einwände erhebt. Erhebt der Auftraggeber Einwände, werden die Parteien eine Klärung herbeiführen; die unbestrittenen Teile des Tätigkeitsnachweises gelten als anerkannt.

§ 21 Protokollierung

Fehlt eine eigene Dokumentation des Kunden, gelten die technischen Protokolle und Logs des Anbieters als gleichwertiger Nachweis der erbrachten Leistungen. Nachträgliche manuelle Nachweise oder Rekonstruktionen sind nicht geschuldet.

§ 22 Abnahme

Werkvertragliche Leistungen gelten als abgenommen, wenn
– der Anbieter die Fertigstellung mitteilt und der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung in Textform wesentliche Mängel rügt oder
– der Auftraggeber die Leistungen produktiv nutzt.

Unerhebliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 23 Beweislast bei Nutzung

Die produktive Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber gilt als konkludente Abnahme. Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass ein gerügter Mangel bereits vor Abnahme bzw. vor Beginn der produktiven Nutzung vorhanden war.


Abschnitt 6 – Haftung

§ 24 Haftungsgrundsätze

Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die weitergehenden Haftungsbegrenzungen der §§ 61 und 62 bleiben unberührt.

§ 25 Haftung bei Fremdsoftware und Skripten des Kunden

Die Nutzung kundeneigener Software, Skripte oder Fremdprodukte erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus Fehlern, Lizenzverstößen, Inkompatibilitäten oder Sicherheitslücken solcher Produkte entstehen.

§ 26 Haftung für Schutzrechtsverletzungen

Jede Partei haftet dafür, dass die von ihr bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Werden gegen eine Partei Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht, stellt die andere Partei sie von diesen Ansprüchen frei, sofern sie die Verletzung zu vertreten hat.


Abschnitt 7 – IT-Sicherheit, Backup, Migration, Produkte

§ 27 IT-Sicherheit und Konfigurationen

Der Anbieter kann im Rahmen gesondert beauftragter Leistungen Konfigurations-, Härtungs- und Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Art und Umfang solcher Maßnahmen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Konzept oder Leistungsverzeichnis.

Werden lediglich einzelne Sicherheits- oder Konfigurationsmaßnahmen beauftragt, stellt dies kein vollständiges Sicherheits-, Hardening- oder Compliance-Konzept dar. Die Gesamtverantwortung für das Sicherheitsniveau der IT-Umgebung verbleibt beim Auftraggeber.

Ein vollständiger Schutz vor Angriffen, Ausfällen oder Datenverlust ist technisch nicht möglich. Diese AGB begründen keinen Anspruch darauf, dass der Anbieter ohne gesonderte Vereinbarung einen bestimmten, einheitlichen Sicherheits-, Härtungs- oder Compliance-Standard für die gesamte IT-Umgebung des Auftraggebers herstellt oder dauerhaft aufrechterhält. § 63 bleibt unberührt.

§ 28 Backup und Wiederherstellung

Die Verantwortung für eine regelmäßige, dem Gefährdungspotential angemessene Sicherung der Daten liegt allein beim Kunden. Der Anbieter stellt Daten nur aus vorhandenen, funktionsfähigen Sicherungen wieder her.

Im Übrigen gilt § 62 dieser AGB.

§ 29 Datenmigration

Bei Datenmigrationen ist der Anbieter für die technische Durchführung verantwortlich, nicht jedoch für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Qualität der vom Kunden bereitgestellten Quelldaten. Die Verifizierung der migrierten Daten obliegt dem Kunden.

§ 30 Sicherheitsprodukte

Empfohlene Sicherheitsprodukte werden im Rahmen des jeweils beauftragten Leistungsumfangs unter Berücksichtigung einschlägiger Herstellerempfehlungen und marktüblicher Sicherheitsstandards eingerichtet. Ein Anspruch auf Umsetzung sämtlicher theoretisch denkbarer oder maximaler Schutzmaßnahmen besteht nur, soweit dies ausdrücklich beauftragt und vergütet wird.

Der laufende Betrieb, Pflege, Lizenzmanagement und das Monitoring liegen beim Kunden, sofern nicht in einem gesonderten Servicevertrag ausdrücklich abweichend geregelt.

§ 31 Weiterverkauf von Hard- & Software (Reselling)

Für durchgehandelte Hardware, Software und Lizenzen von Drittherstellern gelten ausschließlich deren jeweilige Garantie-, Gewährleistungs-, Support- und Lizenzbedingungen.

Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl, Bestellung und Übergabe. Eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller tritt der Anbieter – soweit rechtlich zulässig – an den Kunden ab.

§ 32 Softwaregestützte Leistungen

Automatisierungen, Skripte, RMM- und Monitoring-Lösungen werden mit der gebotenen Sorgfalt erstellt und bereitgestellt. Eine Funktionsgarantie für alle denkbaren Systemumgebungen, Spezialkonfigurationen oder Drittprodukte wird nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, wesentliche Änderungen in seiner Umgebung vor produktiver Nutzung zu testen.

§ 33 Monitoring, RMM, Fernwartung

Monitoring, Remote-Management und Fernwartungsleistungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Auftrag. Ohne gesonderte Vereinbarung findet keine automatische, permanente Überwachung der Systeme des Kunden statt.

§ 34 Fernzugriff und VPN

VPN-Verbindungen, Remotezugriffe und vergleichbare Zugänge werden nur auf Wunsch des Kunden eingerichtet. Die organisatorische Kontrolle, Zugriffsverwaltung sowie die Protokollierung der Nutzung liegen – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – in der Verantwortung des Kunden.

§ 35 Updatefolgen und Systemänderungen

Der Anbieter haftet nicht für Probleme, die auf System-, Firmware-, Software- oder Gruppenrichtlinienänderungen zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs oder ohne vorherige Abstimmung mit ihm vorgenommen wurden. Eine Nachjustierung oder Fehleranalyse erfolgt nur auf gesonderte Beauftragung.

§ 36 Awareness, Beratung und Schulung

Awareness-Maßnahmen, Schulungen und Beratungen dienen der allgemeinen Information und Handlungsempfehlung. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Entscheidungen über Organisationsstrukturen, Compliance und Personalmaßnahmen verbleiben beim Kunden.

§ 37 Drittanbieter- und Cloud-Dienste

Für Ausfälle, Leistungsverzögerungen, Preisanpassungen oder Funktionsänderungen externer Dienste haftet der Anbieter nicht. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Service-Levels, Verfügbarkeiten oder Datenhaltungsmodelle solcher Drittanbieter.

§ 38 End-of-Life-Systeme

Die Nutzung von Systemen ohne Herstellersupport erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Funktions- oder Sicherheitsgarantie für solche Systeme und kann zusätzliche Aufwände für deren Betreuung gesondert berechnen.

§ 39 Cyber-Versicherung

Dem Kunden wird der Abschluss einer branchenüblichen Cyber-Versicherung und – soweit angemessen – einer Betriebshaftpflichtversicherung empfohlen. Die Haftung des Anbieters richtet sich im Übrigen nach Abschnitt 6 dieser AGB.


Abschnitt 8 – Kommunikation, höhere Gewalt, Datenschutz

§ 40 Kommunikation

Die Korrespondenz erfolgt im Regelfall per E-Mail oder in sonstiger vereinbarter Textform.

Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht und keine gesetzlichen, berufsrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen, kann die Kommunikation auch unverschlüsselt erfolgen.

Für besonders schützenswerte Inhalte, insbesondere Zugangsdaten, Gesundheitsdaten, besonders sensible personenbezogene Daten oder besonders sicherheitsrelevante Informationen, können gesonderte Kommunikationswege vereinbart oder vorgegeben werden.

Der Anbieter haftet nicht für Übertragungsfehler, Verzögerungen oder Zugriffe Dritter, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 41 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, Naturereignissen, Krieg, behördlichen Anordnungen, Pandemien, großflächigen Infrastrukturstörungen, Cyberangriffen auf grundlegende Internet- oder Cloud-Infrastruktur oder vergleichbaren Ereignissen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, verlängern sich Fristen angemessen. Während solcher Störungen ruht die Leistungspflicht, soweit die Leistung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden kann.

§ 42 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist hierfür ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter erbringt technische und organisatorische Maßnahmen nach dem jeweils vereinbarten Umfang und dokumentiert diese im AV-Vertrag.

Soweit für die Leistungserbringung ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist und ein solcher vom Auftraggeber nicht abgeschlossen wird, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen oder einzuschränken, soweit dies zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben erforderlich ist.

§ 43 Audit-Rechte des Kunden

Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen des Anbieters nach angemessener Vorankündigung und auf eigene Kosten zu überprüfen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Der Anbieter kann den Nachweis auch durch geeignete Testate, Zertifikate oder Auditberichte unabhängiger Stellen erbringen.

§ 44 Datenrückgabe und -löschung bei Vertragsende

Nach Vertragsende werden beim Anbieter gespeicherte Kundendaten auf Wunsch des Kunden herausgegeben oder datenschutzkonform gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Art und Format der Datenrückgabe richten sich nach den technischen Möglichkeiten und können gesondert vergütet werden.


Abschnitt 9 – Vertraulichkeit, Referenzen, Personal

§ 45 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus für weitere 5 Jahre.

§ 46 Vertraulichkeit von Angeboten

Alle Angebote, Konzepte, Architekturentwürfe, Sicherheitskonzepte, Skripte und Preislisten des Anbieters sind vertraulich und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.

§ 47 Reverse Engineering

Reverse Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung von Software, Skripten oder anderen technischen Lösungen des Anbieters ist untersagt, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

§ 48 Referenznennung

Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden. Ein Widerruf der Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft möglich.

§ 49 Subunternehmer

Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Subunternehmer oder freie Mitarbeiter zur Leistungserbringung einzusetzen. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 50 Schlüsselpersonen

Der Anbieter wählt die eingesetzten Mitarbeiter eigenverantwortlich aus. Auf Wunsch des Kunden können im Angebot bestimmte Schlüsselpersonen namentlich benannt werden. Eine Änderung dieser Schlüsselpersonen erfolgt nur aus wichtigem Grund oder nach Abstimmung mit dem Kunden.

§ 51 Abwerbeverbot

Dem Kunden ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Vertragsende Mitarbeiter oder Subunternehmer des Anbieters aktiv abzuwerben oder ohne Zustimmung des Anbieters unmittelbar zu beauftragen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.


Abschnitt 10 – Export, Rückbau, SLA

§ 52 Exportkontrolle

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Export-, Zoll- und Sanktionsbestimmungen im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Leistungen, Software und Hardware.

§ 53 Rückbaupflicht

Nach Vertragsende besteht keine Verpflichtung des Anbieters zur Rücknahme, Deinstallation oder zum Rückbau erbrachter Leistungen oder Konfigurationen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ein Rückbau kann gesondert beauftragt und vergütet werden.

Soweit Subscription-Leistungen, Skripte, Module, Automatisierungen, Reports oder sonstige softwaregestützte Lösungen Vertragsgegenstand sind, besteht nach Vertragsende keine Pflicht des Anbieters zur dauerhaften Weiterbereitstellung, Funktionsaufrechterhaltung, Quellcodeherausgabe oder Überlassung eines eigenständig weiter nutzbaren Systems, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 54 SLA-Hinweis

Leistungen wie proaktive Betreuung, garantierte Reaktionszeiten, 24/7-Bereitschaft oder automatische Updates bedürfen einer gesonderten Servicevereinbarung. Ohne SLA gelten die in den Einzelangeboten genannten Reaktions- und Leistungszeiten als unverbindliche Zielgrößen. SLA-spezifische Pflichten bestehen nur für die Dauer des jeweiligen SLA-Vertrages.

Die bloße Beauftragung einzelner Leistungen oder wiederkehrender Tätigkeiten begründet kein Service Level Agreement und keine garantierten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.

Monitoring-, Reporting-, Nachweis- oder Subscription-Leistungen begründen ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung insbesondere keine garantierten Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, 24/7-Bereitschaft, vollumfängliche Compliance-Erfüllung oder vollständige Ausfallsicherheit.

§ 55 Leistungsverweigerung bei Pflichtverletzungen

Bei wesentlichen Pflichtverletzungen des Kunden – insbesondere bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten, datenschutzrechtliche Vorgaben, Sicherheitsvorgaben oder bei Zahlungsverzug – kann der Anbieter Leistungen vorübergehend aussetzen oder einschränken, ohne dass hierin ein Vertragsbruch liegt. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere Kündigungsrechte, bleiben unberührt.


Abschnitt 11 – Weisungen, Compliance und Verantwortlichkeiten

§ 56 Technische Umsetzung nach Weisung des Auftraggebers

Der Anbieter führt technische Arbeiten auf Grundlage der vom Auftraggeber bzw. dessen vertretungsberechtigten Organen erteilten Vorgaben, Richtlinien oder Arbeitsanweisungen aus.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit dieser Weisungen trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Weisungen des Auftraggebers rechtlich, organisatorisch oder inhaltlich zu prüfen.

§ 57 Verantwortlichkeit für gesetzliche und regulatorische Anforderungen

Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und berufsrechtlicher Anforderungen liegt allein beim Auftraggeber. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:

– Datenschutzrecht
– berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten
– branchenspezifische Vorgaben
– Sicherheitsanforderungen nach NIS-2
– GoBD und sonstige Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
– interne Compliance-, CAM- oder Qualitätsrichtlinien des Auftraggebers oder dessen Holding

Eine Delegation dieser Verantwortlichkeiten an den Anbieter ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des Anbieters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gemäß § 24.

§ 58 Haftungsausschluss für Folgen unzureichender Vorgaben des Auftraggebers

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Nachteile, die aus unklaren, unvollständigen, fehlerhaften oder rechtswidrigen Vorgaben des Auftraggebers resultieren.

Werden dem Anbieter widersprüchliche oder technisch nicht umsetzbare Weisungen erteilt, ist der Anbieter berechtigt, die Ausführung bis zur Klärung auszusetzen.

§ 59 Aufklärungs- und Hinweispflichten des Anbieters

Der Anbieter weist den Auftraggeber im Rahmen der technischen Leistungserbringung auf erkennbare technische Risiken oder mögliche negative Folgen einer Weisung hin, soweit diese für den Anbieter erkennbar und für den Auftraggeber nicht offensichtlich sind.

Erfolgt die weitere Umsetzung trotz eines solchen Hinweises auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko sämtlicher daraus entstehender Schäden oder Rechtsfolgen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, über die technisch erkennbare Risikolage hinausgehende rechtliche Prüfungen vorzunehmen. Eine darüber hinausgehende Pflicht des Anbieters, sämtliche denkbaren technischen oder organisatorischen Risiken eigenständig zu ermitteln, umfassend zu analysieren oder zu bewerten, besteht nicht.

Insbesondere schuldet der Anbieter keine vollständige Risikoanalyse oder sicherheitstechnische Gesamtbewertung der IT-Umgebung des Auftraggebers, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung beauftragt und vergütet wurde.

§ 60 Dokumentation von Weisungen und Verantwortlichkeiten

Schriftliche Vorgaben, Arbeitsanweisungen oder Freigaben des Auftraggebers gelten als verbindlich und maßgeblich für die Leistungserbringung.

Fehlen solche Vorgaben ganz oder teilweise, trägt der Auftraggeber das Risiko aus daraus resultierenden Fehlfunktionen, Verzögerungen oder Compliance-Verstößen.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, rechtliche oder organisatorische Vorgaben des Auftraggebers auszulegen oder zu interpretieren. Unberührt bleibt die Haftung des Anbieters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gemäß § 24.

§ 61 Haftungshöchstgrenze bei Einzelaufträgen

Soweit der Anbieter nach § 24 dem Grunde nach haftet und keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt sowie kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben ist, ist die Haftung des Anbieters wie folgt begrenzt:

  1. Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Darüber hinaus übersteigt die Haftung des Anbieters aus und im Zusammenhang mit einem einzelnen Auftrag insgesamt nicht die vom Auftraggeber für diesen Auftrag gezahlte Vergütung, höchstens jedoch 50.000 € pro Schadensfall.
  3. Mehrere Schäden, die auf derselben Ursache beruhen, gelten als ein einheitlicher Schadensfall.
  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und sonstige mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt oder ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen sowie eine weitergehende Haftung aus einer individuell vereinbarten Haftungsregelung bleiben unberührt.

§ 62 Haftung bei Datenverlust

Der Auftraggeber ist für die regelmäßige und dem Gefährdungspotential angemessene Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere die Erstellung aktueller, funktionsfähiger Sicherungskopien vor Beginn von Arbeiten des Anbieters.

Führt eine Pflichtverletzung des Anbieters zu einem Datenverlust, ist die Haftung des Anbieters auf denjenigen Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die verlorenen Daten aus den vom Auftraggeber vorzuhaltenden Sicherungskopien wiederherzustellen.

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 63 Compliance- und Zertifizierungsberatung

Soweit der Anbieter den Auftraggeber bei der Einhaltung von gesetzlichen, regulatorischen oder branchenspezifischen Anforderungen unterstützt, erfolgt dies ausschließlich durch technische und organisatorische Empfehlungen.

Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt insbesondere nicht die Prüfung, Auslegung oder Anwendung gesetzlicher, behördlicher oder berufsrechtlicher Vorgaben.

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die umgesetzten Maßnahmen von Behörden, Gerichten, Kammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Zertifizierungsstellen oder anderen Dritten als ausreichend anerkannt werden.

Die Verantwortung für die Auswahl, Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung der Compliance-Maßnahmen sowie für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben liegt allein beim Auftraggeber.

Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Verantwortung dafür, dass die Gesamtheit der vom Auftraggeber getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen einem bestimmten gesetzlichen, regulatorischen oder normativen Sicherheitsniveau entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich als Projekterfolg vereinbart wurde.


Abschnitt 12 – Laufzeit, Kündigung, Änderungen, Schlussbestimmungen

§ 64 Vertragsdauer und Kündigung

Verträge ohne fest vereinbarte Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Verträge mit fest vereinbarter Laufzeit verlängern sich automatisch um die jeweils vereinbarte Verlängerungsperiode, sofern sie nicht mit der vereinbarten Frist zum Laufzeitende gekündigt werden.

§ 65 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

– schwerwiegender Vertragsverletzung trotz Abmahnung
– nachhaltigem Zahlungsverzug
– Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Ablehnung der Verfahrenseröffnung mangels Masse

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch andere Regelungen dieser AGB unberührt.

§ 66 Änderungen dieser AGB bei Dauerschuldverhältnissen

Soweit zwischen den Parteien ein Dauerschuldverhältnis besteht, ist der Anbieter berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.

Der Anbieter informiert den Auftraggeber über geplante Änderungen in Textform spätestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Hierauf wird der Anbieter den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gelten die bisherigen AGB für das betreffende Dauerschuldverhältnis fort; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Von der Änderungsbefugnis ausgenommen sind wesentliche Änderungen des vertraglichen Hauptleistungsumfangs sowie Änderungen individuell vereinbarter Preise, Laufzeiten oder ausdrücklich zugesagter Funktionsumfänge, soweit hierfür keine gesonderte vertragliche Änderungsregelung besteht.

§ 67 Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsverhältnissen zwischen Anbieter und Kunde ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 68 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

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