AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hamburger IT-Service

– Erik Reichhardt AGB-Version ersetzt alle früheren Versionen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Hamburger IT-Service, einschließlich der Marke „Freunde der IT“, gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Vertragssprache ist Deutsch. Nebenabreden bedürfen der Textform.


§ 2 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen ist

Hamburg, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart

wurde.


§ 3 Beauftragung und Leistungsarten Leistungen gelten als

beauftragt, wenn sie dokumentiert oder schriftlich bestätigt

wurden. Support, Beratung und Fernwartung sind

Dienstleistungen ohne Erfolgsgarantie. Werkverträge bedürfen

einer separaten Vereinbarung.


§ 4 Werkvertragliche Leistungen Werkvertragliche

Leistungen mit Erfolgspflicht erfordern eine gesonderte

Leistungsbeschreibung (Lasten-/Pflichtenheft) mit Erfolgs- und

Abnahmekriterien. Ohne diese gelten Leistungen als

Dienstleistungen.


§ 5 Änderungen auf Kundenwunsch Projektänderungen

sind bei Zumutbarkeit und schriftlicher Vereinbarung möglich.

Zusätzlicher Aufwand ist vergütungspflichtig.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt alle

notwendigen Informationen, Zugänge, Rechte und Ressourcen

bereit. Reagiert der Kunde nicht innerhalb angemessener

Fristen, kann der Anbieter Leistungen verweigern, Termine

verschieben oder abrechnen.


§ 7 Mangelhafte Vorleistungen des Kunden Der Anbieter

haftet nicht für Mängel oder Verzögerungen, die auf

fehlerhafter oder unzureichender Infrastruktur (z.B. instabile

Server, langsame Netzwerke) oder sonstigen Vorleistungen

des Kunden beruhen. Mehraufwand durch Analyse oder

Umgehung solcher Mängel ist gesondert zu vergüten.


§ 8 Vor-Ort-Service Begonnene Stunden Vor-Ort-Leistung

werden voll berechnet. Eine anteilige oder minutengenaue

Abrechnung erfolgt nicht.


§ 9 Vergütung und Abrechnung Preise werden individuell

vereinbart. Abrechnung erfolgt pauschal, monatlich oder nach

Aufwand. Zusatzkosten wie Reisezeiten, Feiertagszuschläge

und Wartezeiten werden gesondert berechnet.


§ 10 Reisezeit und Spesenregelung Reisezeiten gelten als

Arbeitszeit (50 % des Stundensatzes). Reisekosten werden

nach Beleg abgerechnet. Kilometerpauschale bei Nutzung

privater Fahrzeuge: 0,40 €/km.


§ 11 Notfall-Support Einsätze außerhalb der regulären

Geschäftszeiten (werktags 9–17 Uhr) können als Notfall-

Support mit gesonderten Konditionen (z.B. erhöhter

Stundensatz, Mindestabrechnung) angeboten werden. Diese

bedürfen einer gesonderten Beauftragung.


§ 12 Zahlungsziel und Verzug Rechnungen sind binnen 7

Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug

gelten gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) und eine

Pauschale von 40 €.


§ 13 Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug Bei

Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen (z. B.

Fernwartung, Monitoring) bis zur vollständigen Zahlung

aussetzen.


§ 14 Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Leistungen und

Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum

des Anbieters.


§ 15 Quellcode und Skripte Alle Skripte und

Automatisierungen bleiben Eigentum des Anbieters. Der

Kunde erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht zur

internen Verwendung.


§ 16 Erweiterte Nutzungsrechte Ein Bearbeitungsrecht der

Skripte für den internen Gebrauch ist zulässig. Kein Anspruch

auf Quellcode, außer schriftlich vereinbart.


§ 17 Open-Source-Software (OSS) Wird Open-Source-

Software eingesetzt, gelten deren jeweilige

Lizenzbedingungen. Der Anbieter stellt deren Einhaltung

sicher. Etwaige Verpflichtungen aus diesen Lizenzen (z.B.

Copyleft-Effekte) können auf den Kunden übergehen.


§ 18 Source-Code-Escrow Für individuell entwickelte,

geschäftskritische Software kann auf Wunsch und Kosten des

Kunden eine Quellcode-Hinterlegung (Escrow) bei einem

neutralen Dritten vereinbart werden.


§ 19 Tätigkeitsnachweise Protokolle, E-Mails oder Tickets

gelten als Nachweis. Schweigen des Kunden binnen 5

Werktagen gilt als Anerkennung.


§ 20 Protokollierung Fehlt eine Kundendokumentation, gelten

Anbieter-Logs als gleichwertig. Nachträgliche manuelle

Nachweise sind nicht geschuldet.


§ 21 Abnahme Leistungen gelten nach 14 Tagen oder

produktiver Nutzung als abgenommen. Die Beweislast für

verdeckte Mängel liegt beim Kunden.


§ 22 Beweislast bei Nutzung Die produktive Nutzung gilt als

konkludente Abnahme. Der Kunde trägt die Beweislast für

bereits bestehende Mängel.


§ 23 Haftungsbegrenzung Haftung besteht bei Vorsatz,

grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit. Bei Kardinalpflichten haftet der Anbieter für

typische, vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung

ausgeschlossen.


§ 24 Haftung bei Fremdsoftware und Skripten des Kunden

Nutzung kundeneigener Software oder Fremdprodukte erfolgt

auf eigene Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für daraus

entstehende Schäden.


§ 25 Haftung für Schutzrechtsverletzungen Jede Partei

haftet dafür, dass die von ihr bereitgestellten Materialien (z.B.

Software, Logos, Texte) frei von Rechten Dritter sind. Werden

gegen eine Partei Ansprüche wegen der Verletzung von

Schutzrechten Dritter geltend gemacht, stellt die andere Partei

sie von diesen Ansprüchen frei, sofern sie die Verletzung zu

vertreten hat.


§ 26 IT-Sicherheit und Konfigurationen Empfohlene

Sicherheitsmaßnahmen basieren auf anerkannten Standards

(BSI, CIS, ISO 27001). Ein vollständiger Schutz ist technisch

nicht möglich.


§ 27 Backup und Wiederherstellung Backups obliegen dem

Kunden. Der Anbieter stellt Daten nur aus vorhandenen,

funktionalen Sicherungen wieder her.


§ 28 Datenmigration Bei Datenmigrationen ist der Anbieter für

die technische Durchführung verantwortlich, nicht jedoch für

die Vollständigkeit, Korrektheit oder Qualität der vom Kunden

bereitgestellten Quelldaten. Die Verifizierung der migrierten

Daten obliegt dem Kunden.

§ 29 Sicherheitsprodukte Empfohlene Produkte (z. B.

Sophos) werden nach Stand der Technik eingerichtet. Betrieb

und Pflege liegen beim Kunden, sofern nicht per SLA

vereinbart.


§ 30 Weiterverkauf von Hard- & Software (Reselling) Für

durchgehandelte Hardware, Software und Lizenzen von

Drittherstellern (z.B. Microsoft, Dell) gelten ausschließlich

deren jeweilige Garantie-, Gewährleistungs-, Support- und

Lizenzbedingungen. Die Haftung des Anbieters beschränkt

sich auf die sorgfältige Auswahl und Übergabe. Eventuelle

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller tritt der

Anbieter an den Kunden ab.


§ 31 Softwaregestützte Leistungen Automatisierungen und

RMM-Skripte werden mit Sorgfalt bereitgestellt, aber nicht

garantiert für alle Umgebungen. Prüfungspflicht verbleibt beim

Kunden.


§ 32 Monitoring, RMM, Fernwartung Diese Leistungen

erfolgen nur auf ausdrücklichen Auftrag. Es gibt keine

automatische Überwachung.


§ 33 Fernzugriff und VPN VPN-Verbindungen werden nur auf

Wunsch eingerichtet. Sicherheit und Protokollierung liegen in

der Verantwortung des Kunden.


§ 34 Updatefolgen und Systemänderungen Der Anbieter

haftet nicht für Probleme infolge von System-, Firmware- oder

Gruppenrichtlinienänderungen. Nachjustierung nur auf

Beauftragung.


§ 35 Awareness, Beratung und Schulung Awareness- und

Schulungsmaßnahmen dienen der allgemeinen Information

und stellen keine rechtliche Beratung dar.


§ 36 Drittanbieter- und Cloud-Dienste Für Ausfälle,

Preisanpassungen oder Änderungen externer Dienste (z. B.

Microsoft 365, Sophos Cloud) haftet der Anbieter nicht.


§ 37 End-of-Life-Systeme Die Nutzung von Systemen ohne

Herstellersupport erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Anbieter

übernimmt keine Funktions- oder Sicherheitsgarantie.


§ 38 Cyber-Versicherung Dem Kunden wird der Abschluss

einer branchenüblichen Cyber-Versicherung empfohlen. Der

Anbieter haftet nicht für versicherbare Schäden.


§ 39 Kommunikation E-Mails erfolgen unverschlüsselt. Der

Anbieter haftet nicht für Übertragungsfehler außerhalb seines

Einflussbereichs.


§ 40 Höhere Gewalt Bei höherer Gewalt, Angriffen oder

Pandemien verlängern sich Fristen automatisch. Die

Leistungspflicht ruht während der Störung.


§ 41 Datenschutz und Auftragsverarbeitung Für die

Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein AV-Vertrag

gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Der Kunde bleibt

datenschutzrechtlich verantwortlich.


§ 42 Audit-Rechte des Kunden Der Kunde ist berechtigt, die

Einhaltung der technischen und organisatorischen

Maßnahmen des Anbieters nach Vorankündigung und auf

eigene Kosten zu überprüfen. Der Anbieter kann den

Nachweis auch durch Vorlage geeigneter Testate oder

Zertifikate (z.B. ISO 27001) erbringen.


§ 43 Datenrückgabe und -löschung bei Vertragsende Auf

Wunsch werden beim Anbieter gespeicherte Kundendaten

nach Vertragsende herausgegeben oder gelöscht, soweit

keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.


§ 44 Geheimhaltung Beide Parteien verpflichten sich zur

Vertraulichkeit hinsichtlich aller Geschäfts- und

Betriebsgeheimnisse über die Vertragslaufzeit hinaus (5

Jahre).


§ 45 Vertraulichkeit von Angeboten Alle Angebote, Konzepte

und Preislisten sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte

weitergegeben oder veröffentlicht werden.


§ 46 Reverse Engineering Reverse Engineering,

Disassemblierung oder Dekompilierung bereitgestellter

Leistungen ist unzulässig, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich

erlaubt.


§ 47 Vertragsdauer und Kündigung Verträge ohne Laufzeit

können mit 4 Wochen Frist zum Monatsende gekündigt

werden. Verträge mit Laufzeit verlängern sich automatisch,

sofern keine Kündigung erfolgt.


§ 48 Außerordentliche Kündigung Beide Parteien können

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen – z. B.

bei Vertragsverletzung oder Zahlungsunfähigkeit.


§ 49 Subunternehmer Der Anbieter kann geeignete

Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistungen

verantwortlich.


§ 50 Schlüsselpersonen Der Anbieter wählt die eingesetzten

Mitarbeiter eigenverantwortlich aus. Im Angebot können auf

Wunsch des Kunden Schlüsselpersonen namentlich benannt

werden, deren Austausch nur aus wichtigem Grund oder mit

Zustimmung des Kunden erfolgt.


§ 51 Exportkontrolle Der Kunde verpflichtet sich zur

Einhaltung aller geltenden Export- und Zollbestimmungen.


§ 52 Referenznennung Eine Referenznennung erfolgt nur

nach schriftlicher Zustimmung des Kunden. Ein Widerruf ist

jederzeit möglich.


§ 53 Abwerbeverbot Dem Kunden ist es untersagt, während

der Zusammenarbeit und sechs Monate danach Mitarbeiter

oder Subunternehmer des Anbieters abzuwerben oder direkt

zu beauftragen.


§ 54 Rückbaupflicht Nach Vertragsende besteht keine

Verpflichtung zur Rücknahme oder Deinstallation erbrachter

Leistungen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.


§ 55 SLA-Hinweis Leistungen wie proaktive Betreuung,

garantierte Reaktionszeiten oder automatische Updates

bedürfen einer gesonderten Servicevereinbarung.


§ 56 Leistungsverweigerung bei Pflichtverletzungen Bei

wesentlichen Pflichtverletzungen durch den Kunden kann der

Anbieter Leistungen aussetzen, ohne dass ein Vertragsbruch

vorliegt.


§ 57 Gerichtsstand und Rechtswahl Gerichtsstand ist

Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter

Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


§ 58 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen

dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit

der übrigen unberührt. Eine unwirksame Klausel wird durch

eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der

ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.