AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hamburger IT-Service
– Erik Reichhardt AGB-Version ersetzt alle früheren Versionen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Hamburger IT-Service, einschließlich der Marke „Freunde der IT“, gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Vertragssprache ist Deutsch. Nebenabreden bedürfen der Textform.
§ 2 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen ist
Hamburg, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart
wurde.
§ 3 Beauftragung und Leistungsarten Leistungen gelten als
beauftragt, wenn sie dokumentiert oder schriftlich bestätigt
wurden. Support, Beratung und Fernwartung sind
Dienstleistungen ohne Erfolgsgarantie. Werkverträge bedürfen
einer separaten Vereinbarung.
§ 4 Werkvertragliche Leistungen Werkvertragliche
Leistungen mit Erfolgspflicht erfordern eine gesonderte
Leistungsbeschreibung (Lasten-/Pflichtenheft) mit Erfolgs- und
Abnahmekriterien. Ohne diese gelten Leistungen als
Dienstleistungen.
§ 5 Änderungen auf Kundenwunsch Projektänderungen
sind bei Zumutbarkeit und schriftlicher Vereinbarung möglich.
Zusätzlicher Aufwand ist vergütungspflichtig.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt alle
notwendigen Informationen, Zugänge, Rechte und Ressourcen
bereit. Reagiert der Kunde nicht innerhalb angemessener
Fristen, kann der Anbieter Leistungen verweigern, Termine
verschieben oder abrechnen.
§ 7 Mangelhafte Vorleistungen des Kunden Der Anbieter
haftet nicht für Mängel oder Verzögerungen, die auf
fehlerhafter oder unzureichender Infrastruktur (z.B. instabile
Server, langsame Netzwerke) oder sonstigen Vorleistungen
des Kunden beruhen. Mehraufwand durch Analyse oder
Umgehung solcher Mängel ist gesondert zu vergüten.
§ 8 Vor-Ort-Service Begonnene Stunden Vor-Ort-Leistung
werden voll berechnet. Eine anteilige oder minutengenaue
Abrechnung erfolgt nicht.
§ 9 Vergütung und Abrechnung Preise werden individuell
vereinbart. Abrechnung erfolgt pauschal, monatlich oder nach
Aufwand. Zusatzkosten wie Reisezeiten, Feiertagszuschläge
und Wartezeiten werden gesondert berechnet.
§ 10 Reisezeit und Spesenregelung Reisezeiten gelten als
Arbeitszeit (50 % des Stundensatzes). Reisekosten werden
nach Beleg abgerechnet. Kilometerpauschale bei Nutzung
privater Fahrzeuge: 0,40 €/km.
§ 11 Notfall-Support Einsätze außerhalb der regulären
Geschäftszeiten (werktags 9–17 Uhr) können als Notfall-
Support mit gesonderten Konditionen (z.B. erhöhter
Stundensatz, Mindestabrechnung) angeboten werden. Diese
bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
§ 12 Zahlungsziel und Verzug Rechnungen sind binnen 7
Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug
gelten gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) und eine
Pauschale von 40 €.
§ 13 Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug Bei
Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen (z. B.
Fernwartung, Monitoring) bis zur vollständigen Zahlung
aussetzen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Leistungen und
Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Anbieters.
§ 15 Quellcode und Skripte Alle Skripte und
Automatisierungen bleiben Eigentum des Anbieters. Der
Kunde erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht zur
internen Verwendung.
§ 16 Erweiterte Nutzungsrechte Ein Bearbeitungsrecht der
Skripte für den internen Gebrauch ist zulässig. Kein Anspruch
auf Quellcode, außer schriftlich vereinbart.
§ 17 Open-Source-Software (OSS) Wird Open-Source-
Software eingesetzt, gelten deren jeweilige
Lizenzbedingungen. Der Anbieter stellt deren Einhaltung
sicher. Etwaige Verpflichtungen aus diesen Lizenzen (z.B.
Copyleft-Effekte) können auf den Kunden übergehen.
§ 18 Source-Code-Escrow Für individuell entwickelte,
geschäftskritische Software kann auf Wunsch und Kosten des
Kunden eine Quellcode-Hinterlegung (Escrow) bei einem
neutralen Dritten vereinbart werden.
§ 19 Tätigkeitsnachweise Protokolle, E-Mails oder Tickets
gelten als Nachweis. Schweigen des Kunden binnen 5
Werktagen gilt als Anerkennung.
§ 20 Protokollierung Fehlt eine Kundendokumentation, gelten
Anbieter-Logs als gleichwertig. Nachträgliche manuelle
Nachweise sind nicht geschuldet.
§ 21 Abnahme Leistungen gelten nach 14 Tagen oder
produktiver Nutzung als abgenommen. Die Beweislast für
verdeckte Mängel liegt beim Kunden.
§ 22 Beweislast bei Nutzung Die produktive Nutzung gilt als
konkludente Abnahme. Der Kunde trägt die Beweislast für
bereits bestehende Mängel.
§ 23 Haftungsbegrenzung Haftung besteht bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit. Bei Kardinalpflichten haftet der Anbieter für
typische, vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen.
§ 24 Haftung bei Fremdsoftware und Skripten des Kunden
Nutzung kundeneigener Software oder Fremdprodukte erfolgt
auf eigene Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für daraus
entstehende Schäden.
§ 25 Haftung für Schutzrechtsverletzungen Jede Partei
haftet dafür, dass die von ihr bereitgestellten Materialien (z.B.
Software, Logos, Texte) frei von Rechten Dritter sind. Werden
gegen eine Partei Ansprüche wegen der Verletzung von
Schutzrechten Dritter geltend gemacht, stellt die andere Partei
sie von diesen Ansprüchen frei, sofern sie die Verletzung zu
vertreten hat.
§ 26 IT-Sicherheit und Konfigurationen Empfohlene
Sicherheitsmaßnahmen basieren auf anerkannten Standards
(BSI, CIS, ISO 27001). Ein vollständiger Schutz ist technisch
nicht möglich.
§ 27 Backup und Wiederherstellung Backups obliegen dem
Kunden. Der Anbieter stellt Daten nur aus vorhandenen,
funktionalen Sicherungen wieder her.
§ 28 Datenmigration Bei Datenmigrationen ist der Anbieter für
die technische Durchführung verantwortlich, nicht jedoch für
die Vollständigkeit, Korrektheit oder Qualität der vom Kunden
bereitgestellten Quelldaten. Die Verifizierung der migrierten
Daten obliegt dem Kunden.
§ 29 Sicherheitsprodukte Empfohlene Produkte (z. B.
Sophos) werden nach Stand der Technik eingerichtet. Betrieb
und Pflege liegen beim Kunden, sofern nicht per SLA
vereinbart.
§ 30 Weiterverkauf von Hard- & Software (Reselling) Für
durchgehandelte Hardware, Software und Lizenzen von
Drittherstellern (z.B. Microsoft, Dell) gelten ausschließlich
deren jeweilige Garantie-, Gewährleistungs-, Support- und
Lizenzbedingungen. Die Haftung des Anbieters beschränkt
sich auf die sorgfältige Auswahl und Übergabe. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller tritt der
Anbieter an den Kunden ab.
§ 31 Softwaregestützte Leistungen Automatisierungen und
RMM-Skripte werden mit Sorgfalt bereitgestellt, aber nicht
garantiert für alle Umgebungen. Prüfungspflicht verbleibt beim
Kunden.
§ 32 Monitoring, RMM, Fernwartung Diese Leistungen
erfolgen nur auf ausdrücklichen Auftrag. Es gibt keine
automatische Überwachung.
§ 33 Fernzugriff und VPN VPN-Verbindungen werden nur auf
Wunsch eingerichtet. Sicherheit und Protokollierung liegen in
der Verantwortung des Kunden.
§ 34 Updatefolgen und Systemänderungen Der Anbieter
haftet nicht für Probleme infolge von System-, Firmware- oder
Gruppenrichtlinienänderungen. Nachjustierung nur auf
Beauftragung.
§ 35 Awareness, Beratung und Schulung Awareness- und
Schulungsmaßnahmen dienen der allgemeinen Information
und stellen keine rechtliche Beratung dar.
§ 36 Drittanbieter- und Cloud-Dienste Für Ausfälle,
Preisanpassungen oder Änderungen externer Dienste (z. B.
Microsoft 365, Sophos Cloud) haftet der Anbieter nicht.
§ 37 End-of-Life-Systeme Die Nutzung von Systemen ohne
Herstellersupport erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Anbieter
übernimmt keine Funktions- oder Sicherheitsgarantie.
§ 38 Cyber-Versicherung Dem Kunden wird der Abschluss
einer branchenüblichen Cyber-Versicherung empfohlen. Der
Anbieter haftet nicht für versicherbare Schäden.
§ 39 Kommunikation E-Mails erfolgen unverschlüsselt. Der
Anbieter haftet nicht für Übertragungsfehler außerhalb seines
Einflussbereichs.
§ 40 Höhere Gewalt Bei höherer Gewalt, Angriffen oder
Pandemien verlängern sich Fristen automatisch. Die
Leistungspflicht ruht während der Störung.
§ 41 Datenschutz und Auftragsverarbeitung Für die
Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein AV-Vertrag
gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Der Kunde bleibt
datenschutzrechtlich verantwortlich.
§ 42 Audit-Rechte des Kunden Der Kunde ist berechtigt, die
Einhaltung der technischen und organisatorischen
Maßnahmen des Anbieters nach Vorankündigung und auf
eigene Kosten zu überprüfen. Der Anbieter kann den
Nachweis auch durch Vorlage geeigneter Testate oder
Zertifikate (z.B. ISO 27001) erbringen.
§ 43 Datenrückgabe und -löschung bei Vertragsende Auf
Wunsch werden beim Anbieter gespeicherte Kundendaten
nach Vertragsende herausgegeben oder gelöscht, soweit
keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 44 Geheimhaltung Beide Parteien verpflichten sich zur
Vertraulichkeit hinsichtlich aller Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse über die Vertragslaufzeit hinaus (5
Jahre).
§ 45 Vertraulichkeit von Angeboten Alle Angebote, Konzepte
und Preislisten sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte
weitergegeben oder veröffentlicht werden.
§ 46 Reverse Engineering Reverse Engineering,
Disassemblierung oder Dekompilierung bereitgestellter
Leistungen ist unzulässig, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich
erlaubt.
§ 47 Vertragsdauer und Kündigung Verträge ohne Laufzeit
können mit 4 Wochen Frist zum Monatsende gekündigt
werden. Verträge mit Laufzeit verlängern sich automatisch,
sofern keine Kündigung erfolgt.
§ 48 Außerordentliche Kündigung Beide Parteien können
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen – z. B.
bei Vertragsverletzung oder Zahlungsunfähigkeit.
§ 49 Subunternehmer Der Anbieter kann geeignete
Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistungen
verantwortlich.
§ 50 Schlüsselpersonen Der Anbieter wählt die eingesetzten
Mitarbeiter eigenverantwortlich aus. Im Angebot können auf
Wunsch des Kunden Schlüsselpersonen namentlich benannt
werden, deren Austausch nur aus wichtigem Grund oder mit
Zustimmung des Kunden erfolgt.
§ 51 Exportkontrolle Der Kunde verpflichtet sich zur
Einhaltung aller geltenden Export- und Zollbestimmungen.
§ 52 Referenznennung Eine Referenznennung erfolgt nur
nach schriftlicher Zustimmung des Kunden. Ein Widerruf ist
jederzeit möglich.
§ 53 Abwerbeverbot Dem Kunden ist es untersagt, während
der Zusammenarbeit und sechs Monate danach Mitarbeiter
oder Subunternehmer des Anbieters abzuwerben oder direkt
zu beauftragen.
§ 54 Rückbaupflicht Nach Vertragsende besteht keine
Verpflichtung zur Rücknahme oder Deinstallation erbrachter
Leistungen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
§ 55 SLA-Hinweis Leistungen wie proaktive Betreuung,
garantierte Reaktionszeiten oder automatische Updates
bedürfen einer gesonderten Servicevereinbarung.
§ 56 Leistungsverweigerung bei Pflichtverletzungen Bei
wesentlichen Pflichtverletzungen durch den Kunden kann der
Anbieter Leistungen aussetzen, ohne dass ein Vertragsbruch
vorliegt.
§ 57 Gerichtsstand und Rechtswahl Gerichtsstand ist
Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 58 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit
der übrigen unberührt. Eine unwirksame Klausel wird durch
eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.